AGB

§ 1 Allgemeines

 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen, die wir gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbringen. Sie gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden auch dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.

 2. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

 3. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 4. Der Kunde darf seine gegen uns gerichteten Ansprüche nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung an Dritte abtreten. Die Regelung des § 354a HGB bleibt unberührt.

 5. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihres Auftrages, so auch Ihre E-Mail-Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 I 1 lit. b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen, die nach diesen AGB abgedruckt sind.

 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein, so soll das auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen ohne Einfluss bleiben.

§ 2 Angebote

 Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit wir eine Auftragsbestätigung erteilt oder die Annahme durch Lieferung erklärt haben.

§ 3 Preise und Zahlung

 1. Sofern sich aus den Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Nebenkosten wie Fracht, Zoll, und Versicherung.

 2. Die Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen und wird in der gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen (falls anwendbar).

 3. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vorgesehenem Liefertermin für eine Gesamtlieferung oder Teile einer Gesamtlieferung mehr als sechs Monate liegen und nach Vertragsabschluss Kostensteigerungen für den Liefergegenstand, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, um mehr als 5 % eintreten, sind wir berechtigt, den Preis für den Liefergegenstand angemessen (d.h. entsprechend der Erhöhung unserer Einstandskosten) zu erhöhen. Beläuft sich die von uns geltend gemachte Preiserhöhung auf mehr als 5 % des Preises der Gesamtlieferung, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Mitteilung über die Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.

 4. Sofern nicht anders vereinbart, wird unsere Forderung mit Lieferung (bei zulässiger Teillieferung anteilig) fällig. Die Zahlung hat unverzüglich ohne jeden Abzug, insbesondere ohne Abzug von Skonto oder Zahlungsverkehrskosten, durch Überweisung auf unser auf der Rechnung angegebenes Konto zu erfolgen. Nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung sind wir berechtigt, für das Jahr Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% zu erheben. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir bei Entgeltforderungen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder aus demselben Vertragsverhältnis wie zu unseren Zahlungsforderungen stammen.

§ 4 Lieferung

 1. Von uns avisierte Liefertermine sind erst verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

 2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir die Ware als Ganzes oder Bestandteile der Ware von einem Unterlieferanten beziehen. Dies gilt nicht, wenn die Nichtbelieferung oder Verzögerung von uns verschuldet ist.

 3. Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen durch uns setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Die Lieferfrist beginnt nach Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrags und Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie ggf. erforderlicher Ausfuhrgenehmigungen und, sofern vereinbart, nach Eingang einer entsprechenden Anzahlung durch den Kunden. Lieferfristen und -termine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt an unserem Werk zur Abholung bereitsteht oder die Versandbereitschaft dem Kunden angemeldet ist,

 4. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Epidemien, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) bei uns oder unseren Unterlieferanten verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.

 5. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Sofern die Behinderung jedoch länger als zwei Monate andauert, sind wir und der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde kann jedoch erst zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung nicht binnen Wochenfrist erklären, ob wir zurücktreten oder binnen zwei Wochen liefern wollen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

 6. Ein Rücktrittsrecht steht uns auch in den Fällen zu, in denen für die Durchführung des Vertrages eine Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz, der Außenwirtschafsverordnung oder sonstigen Bestimmungen zur Regelung des Außenwirtschaftsverkehrs nötig ist und diese nicht erhalten werden kann, soweit der Vertrag dadurch nicht bereits ohnehin unwirksam ist. Wir übernehmen insoweit nicht das Risiko der Einholung einer entsprechenden Genehmigung.

 7. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk Rellingen“ vereinbart. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige auch eigene Beförderungsperson geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 8. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

 9. Der Kunde gerät auch dann in Annahmeverzug, wenn ihm die Lieferung durch uns lediglich schriftlich angeboten wird und sonstige Voraussetzungen des Annahmeverzugs vorliegen. Bei Lieferungen auf Abruf stellt der Nichtabruf innerhalb der vereinbarten Frist eine erhebliche Pflichtverletzung dar.

 10. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 5 Beschaffenheit der Ware

 1. Soweit nicht ausdrücklich als Garantien bezeichnet, handelt es sich bei den Angaben zu unserer Ware um reine Beschaffenheitsangaben.

 2. Übliche Toleranzen bei Materialstärke, Gewicht, Volumen, Belastbarkeit und Verschleißfestigkeit, physikalischen und chemischen Eigenschaften, Abmessungen, Formen und Farbtönen stellen keine Mängel dar, sofern diese Abweichungen nicht produktspezifischen Zulassungen der militärischen oder zivilen Luftfahrt widersprechen und die Funktion der Ware nicht beeinträchtigen.

 3. Beeinträchtigungen, die auf natürlicher Abnutzung oder auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel oder unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten beruhen, stellen keine Mängel dar.

 4. Für die Beachtung gesetzlicher, behördlicher und berufsgenossenschaft- licher Vorschriften bei der Verwendung unserer Ware ist allein der Kunde verantwortlich.

§ 6 Mängelhaftung

 1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen.

 2. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt und rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt wurde, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde trägt bei der Nacherfüllung die Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

 3. Schlägt die von uns gewählte Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar, wird sie von uns verweigert oder verzögert sie sich über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

 4. Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung, bei einer Verletzung von Garantien oder bei bauwerkbezogenen Mängeln im Sinne der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sofern wir im Rahmen des Unternehmerrückgriffs zwingend haften, gelten vorrangig die Bestimmungen der §§ 445a,445b BGB.

 5. Soweit die Mängelansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gerichtet sind, gelten zudem die Regelungen des § 7.

§ 7 Begrenzung von Ersatzansprüchen

 1. Schadensersatzansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässigen Verletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; insoweit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 2. Schadensersatzansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verjähren bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen innerhalb von einem Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen bauwerkbezogenen Mängeln im Sinne der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

 3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen sowie Verjährungserleichterungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 4. Sofern wir nach dem Produkthaftungsgesetz für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haften, gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

 1. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass wir zuvor einer Weitergabe an Dritte ausdrücklich zugestimmt haben.

 2. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Kaufpreisforderung sowie aller anderen uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum („Vorbehaltsware“). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, und sichert sodann den Saldo.

 3. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware vom Kunden be- oder verarbeitet, so erfolgt die Be- oder Verarbeitung für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB.

 4. Wird unsere Vorbehaltsware mit eigener Ware des Kunden oder mit fremder Vorbehaltsware verbunden, vermischt oder zusammen mit solcher Ware verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder an dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind wir uns mit dem Kunden darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und die neue Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Auf die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung herbeigeführte Wertsteigerung erheben wir keinen Anspruch.

 5. Die gemäß § 8 Nr. 2 in unserem Eigentum und die gemäß § 8 Nr. 4 in unserem Miteigentum stehende Ware sichert unsere Forderungen in gleicher Weise wie die von uns ursprünglich gelieferte Vorbehaltsware. Wir sind berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unserer Vorbehaltsware zu widerrufen, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.

 6. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware sowie der gemäß § 8 Nr. 2 in unserem Eigentum und der gemäß § 8 Nr. 4 in unserem Miteigentum stehenden Ware nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und nur unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß § 8 Nr. 6 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware sowie die gemäß § 8 Nr. 2 in unserem Eigentum bzw. gemäß § 8 Nr. 4 in unserem Miteigentum stehende Ware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

 7. Der Kunde tritt seine Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware sowie der gemäß § 8 Nr. 2 in unserem Eigentum und der gemäß § 8 Nr. 4 in unserem Miteigentum stehenden Ware zur Sicherheit für alle uns im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Kunden zustehenden Ansprüche bereits jetzt an uns ab. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware, die gemäß § 8 Nr. 4 in unserem Miteigentum steht, gilt als abgetreten jedoch nur der Teil der Forderung, der dem Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht.

 8. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf im Rahmen des echten Factorings abzutreten, sofern uns diese Abtretung im Voraus angezeigt wird und der Factoring-Erlös zumindest den Warenwert unserer Vorbehaltsware, der gemäß § 8 Nr. 2 in unserem Eigentum oder gemäß § 8 Nr. 4 in unserem Miteigentum stehenden Ware, aus deren Verkauf die jeweilige Forderung stammt, erreicht. Die Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen den Factor aus dem Verkauf der an uns sicherungshalber abgetretenen Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab; sie dienen wie diese zur Sicherung unserer Ansprüche. Wir nehmen die vorstehenden Abtretungen hiermit an.

 9. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, darüber hinaus bestehende Sicherheiten freizugeben.

 10. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Diese, als auch die Ermächtigung zur Weiterveräußerung, erlischt jedoch, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder ein Insolvenzgrund vorliegt. In diesem Fall sind wir bevollmächtigt, im Namen des Kunden dessen Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer die erforderlichen Auskünfte zu geben, insbesondere die Abnehmer namhaft zu machen, und die erforderlichen Urkunden und Unterlagen auszuhändigen.

 11. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsware sowie die gemäß § 8 Nr. 2 in unserem Eigentum und die gemäß § 8 Nr. 4 in unserem Miteigentum stehende Ware gegen Verlust und Beschädigung aufgrund von Feuer, Diebstahl, Wasser oder ähnlicher Gefahren ausreichend zu versichern und uns auf Verlangen den Versicherungsschutz nachzuweisen. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen - gegebenenfalls anteilig - an uns ab. Irgendeine Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware sowie der gemäß § 8 Nr. 2 in unserem Eigentum und der gemäß § 8 Nr. 4 in unserem Miteigentum stehenden Ware ist uns ebenso bekannt zu geben wie Zugriffe Dritter darauf.

 12. Erlischt die Weiterveräußerungsbefugnis, ist der Kunde auf unser Verlangen verpflichtet, uns Auskunft über den Bestand unserer Vorbehaltsware sowie der gemäß § 8 Nr. 2 in unserem Eigentum und der gemäß § 8 Nr. 4 in unserem Miteigentum stehende Ware zu erteilen und die Vorbehaltsware auf unsere Aufforderung hin herauszugeben. Die Regelung des § 449 Absatz 2 BGB ist insoweit abbedungen. Zur Durchsetzung unseres Herausgabeanspruches sind wir auch berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware wegzunehmen.

 13. Des Weiteren sind wir berechtigt, die herausgegebene Vorbehaltsware zur Befriedigung unserer Ansprüche zu verwerten, sobald wir entweder vom Vertrag zurückgetreten oder die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung eingetreten sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, insbesondere die Rücknahme oder die Pfändung oder die Verwertung der Gegenstände, gelten nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

§ 9 Gerichtsstand und Anwendbares Recht

 1. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden vor einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

 2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht, jedoch unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).


Datenschutzhinweise

 für Kunden und andere betroffene Personen:

 Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als Kunde oder als Interessent an unseren Produkten/Services einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und über Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den gewünschten bzw. vereinbarten Leistungen. Daher werden nicht alle Teile dieser Informationen auf Sie zutreffen.


Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortlich ist:

 Autoflug GmbH vertreten durch Herrn Martin Kroell Industriestr. 10, 25462 Rellingen (siehe unser Impressum). Sie erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter: Autoflug GmbH, Datenschutzbeauftragter Industriestr. 10, 25462 Rellingen


Welche Quellen und Daten nutzen wir?

 Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Kunden oder anderen betroffenen Personen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Geschäftsbeziehung erforderlich – personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Handels- und Vereinsregister) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Unternehmen der Autoflug oder von sonstigen Dritten (z.B. einer Kreditauskunftei) berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und -ort sowie Staatsangehörigkeit), Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z.B. Unterschriftprobe). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten (z.B. Zahlungsauftrag), Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Umsatzdaten im Zahlungsverkehr), Informationen über Ihre finanzielle Situation (z.B. Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Herkunft von Vermögenswerten), Werbe- und Vertriebsdaten (inkl. Werbescores), Dokumentationsdaten (z.B. Protokolle aus Besprechungen) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.


Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

 Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

a. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO) Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung und Durchführung von Bestellungen und Aufträgen im Rahmen der Durchführung unserer Verträge mit unseren Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage hin erfolgen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Produkt und Service und können unter anderem Bedarfsanalysen, Beratung, Kauf- und Werksverträge, Forschungsverträge sowie regulatorische Anforderungen (z. B. FDA, EMA und PMDA) umfassen. Die weiteren Einzelheiten zu den Datenverarbeitungs- zwecken können Sie den maßgeblichen Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen entnehmen.

b. Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO) Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder diejenigen Dritter. Beispiele hierfür sind: - Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien (z.B. SCHUFA) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken in unseren Geschäften - Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse zwecks direkter Kundenansprache, - Werbung oder Markt- und Meinungsforschung soweit Sie der Nutzung Ihrer Daten nicht widersprochen haben, - Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei recht- lichen Streitigkeiten, - Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs des Unterneh- mens, - Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, - Videoüberwachungen zur Wahrung des Hausrechts, zur Sammlung von Beweismitteln bei Einbrüchen (vgl. auch § 4 BDSG), - Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z.B. Zutrittskont- rollen), - Maßnahmen zur Sicherstellungen des Hausrechts, - Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Leistungen und Produkten, - Risikosteuerung in der Autoflug.

c. Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO) Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Weitergabe von Daten über Autoflug, Auswertung von Zahlungsverkehrsdaten für Marketingzwecke, Lichtbilder im Rahmen von Veranstaltungen, Newsletterversand) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS- GVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf einer Einwilligung wirkt erst für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

d. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO) Zudem unterliegen wir als Unternehmen diversen rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z.B. Geldwäschegesetz, Steuergesetze sowie regulatorischen Anforderungen). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie die Bewertung und Steuerung von Risiken im Unternehmen.


Wer bekommt meine Daten?

 Innerhalb des Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese insbesondere die Vertraulichkeit und Integrität wahren. Dies sind Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Inkasso, Beratung sowie Vertrieb und Marketing. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb unseres Unternehmens ist zunächst zu beachten, dass wir nur erforderliche personenbezogene Daten unter Beachtung der anzuwendenden Vorschriften zum Datenschutz weitergeben. Informationen über Sie dürfen wir grundsätzlich nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z.B. sein: - öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Finanzbehörden, Strafver- folgungsbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördli- chen Verpflichtung, - andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (Auskunfteien), - andere Unternehmen zur Risikosteuerung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung, - Gläubiger oder Insolvenzverwalter, welche im Rahmen einer Zwangs- vollstreckung anfragen, - Wirtschaftsprüfer, - Dienstleister, die wir im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhält- nissen heranziehen.


Werden Daten in einen Drittstaat oder an eine internationale Organisation übermittelt?

 Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) findet statt, soweit - es zur Ausführung Ihrer Aufträge erforderlich ist (z.B. Lieferaufträge), - es gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. steuerrechtliche Meldepflichten) oder - Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Des Weiteren ist eine Übermittlung an Stellen in Drittstaaten in folgenden Fällen vorgesehen: - Sofern dies in Einzelfällen erforderlich ist,werden Ihre personenbezo- genen Daten möglicherweise an einen IT-Dienstleister in einen Dritt- staat zur Gewährleistung des IT-Betriebs des Unternehmens unter Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus übermittelt. - Mit der Einwilligung der betroffenen Person oder aufgrund gesetz- licher Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfi- nanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen sowie im Rahmen einer Interessenabwägung, werden in Einzelfällen personenbezogene Daten (z.B. Legitimationsdaten) unter Einhaltung des Datenschutz- niveaus der Europäischen Union übermittelt.


Wie lange werden meine Daten gespeichert?

 Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: - Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, - Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Geldwäschege- setz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel zwei bis zehn Jahre. - Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjäh- rungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.


Welche Datenschutzrechte habe ich?

 Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-GVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.


Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

 Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung und zur Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen, diesen auszuführen und zu beenden.


In wieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung?

 Zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DS-GVO, auch kein Profiling. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen (z.B. zur Verbesserung unserer Produkte und Services), werden wir Sie hierüber und über Ihre diesbezüglichen Rechte gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.


Informationen über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DS-GVO. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


Empfänger eines Widerspruchs

 Der Widerspruch kann formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums erfolgen und sollte gerichtet werden an: Autoflug GmbH vertreten durch Herrn Martin Kroell Industriestr. 10, 25462 Rellingen (siehe unser Impressum). Stand: November 2020